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   OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - I-6 U 107/06   

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https://dejure.org/2007,12261
OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - I-6 U 107/06 (https://dejure.org/2007,12261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2007 - I-6 U 107/06 (https://dejure.org/2007,12261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2007 - I-6 U 107/06 (https://dejure.org/2007,12261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechsel des Eigentümers eines Grundstücks durch Eintragung der Abspaltung des Grundstücks in das Handelsregister; Auslegung eines Spaltungsvertrages und Übertragungsvertrages über die Abspaltung eines betriebseigenen Grundstückes; Anspruch auf Herbeiführung der ...

  • Judicialis

    GBO § 22 Abs. 2; ; GBO § ... 28; ; UmwG § 6; ; UmwG § 125; ; UmwG § 126 Abs. 1 Nr. 9; ; UmwG § 126 Abs. 2 Satz 1; ; UmwG § 126 Abs. 2 Satz 2; ; UmwG § 131 Abs. 1 Nr. 4; ; UmwG § 131 Abs. 3; ; BGB § 892; ; BGB § 893; ; BGB § 925; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Konkretisierung abzuspaltender Grundstücke in einem Spaltungs- und Überlassungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.11.1977 - V ZR 102/75

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Widerlegung einer Vermutung - Nachweis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    Die Frage, inwieweit das wirklich Gewollte seinen Niederschlag in der Vertragsurkunde finden muss, um rechtliche Geltung zu erlangen, stellt sich erst in einem weiteren Schritt (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 86, 41, 47 f.; BGH, WM 1978, 194, 196; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 133 Rdnr. 19; Palandt/Bassenge a.a.O. § 925 Rdnr. 14; Wacke in MünchKomm, BGB, 4. Aufl., § 873 Rdnr. 38).

    Während bei der Einigung auf sämtliche, auch die außerhalb der Urkunde liegenden, Umstände zurückgegriffen werden kann (BGH, WM 1978, 194, 196; Wacke a.a.O.), ist bei der Eintragung die Auslegung auf die aus den Eintragungsunterlagen ersichtlichen oder sonst allgemein bekannten Umstände beschränkt (BGH, WM 1969, 863, 865; Wacke a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass bei einer falschen Bezeichnung (falsa demonstratio) das wirklich gemeinte Grundstück aufgelassen ist, obgleich es in der Auflassungsurkunde nicht bezeichnet ist (vgl. nur BGH, WM 1967, 701, 702; 1978, 194, 196; 1983, 657 f.; 2001, 1905, 1907).

    In Verbindung mit den Vorschriften der §§ 892, 893 BGB werden mithin schützenswerte Interessen Dritter, denen keine Nachforschungspflicht über das Grundbuch hinaus obliegt und nur positive Kenntnis vom fehlerhaften Grundbuchinhalt schadet, nicht verletzt (so für den Fall einer falsa demonstratio BGH, WM 1978, 194, 196).

  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

    Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass bei einer falschen Bezeichnung (falsa demonstratio) das wirklich gemeinte Grundstück aufgelassen ist, obgleich es in der Auflassungsurkunde nicht bezeichnet ist (vgl. nur BGH, WM 1967, 701, 702; 1978, 194, 196; 1983, 657 f.; 2001, 1905, 1907).

    Der Eigentumswechsel in den Fällen einer im Wege der Auslegung zu ergänzenden oder zu korrigierenden Konkretisierung vollzieht sich jedoch erst mit der Eintragung des wirklich Gemeinten im Grundbuch, welche wegen der strengen Grundbuchregeln nur nach einer Verurteilung zur Abgabe einer Identitätserklärung (vgl. BGH, MDR 1967, 828; Urteil v. 18.05.2001 - V ZR 353/99 - zu IV. der Gründe) oder nach einer entsprechenden notariellen oder gerichtlichen (vgl. BGH, WM 1983, 657) Feststellung erfolgen kann.

  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 113/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Nachträgliche Verminderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    Dies reicht für die Bestimmtheit des Klageantrages aus (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, NJW 1974, 2317; 1982, 2553; Zöller/Gregor, ZPO, 26. Aufl., § 253 Rdnr. 13 c für einen Antrag auf Beseitigung einer Störung oder eines Mangels).

    Zwar ist die Verurteilung zu einer Leistung, deren Unmöglichkeit bereits feststeht, unzulässig (BGH, NJW 1974, 2317).

  • BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66

    Rechtswirksamer Verkauf und Auflassung eines Grundstücks - Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass bei einer falschen Bezeichnung (falsa demonstratio) das wirklich gemeinte Grundstück aufgelassen ist, obgleich es in der Auflassungsurkunde nicht bezeichnet ist (vgl. nur BGH, WM 1967, 701, 702; 1978, 194, 196; 1983, 657 f.; 2001, 1905, 1907).

    Der Eigentumswechsel in den Fällen einer im Wege der Auslegung zu ergänzenden oder zu korrigierenden Konkretisierung vollzieht sich jedoch erst mit der Eintragung des wirklich Gemeinten im Grundbuch, welche wegen der strengen Grundbuchregeln nur nach einer Verurteilung zur Abgabe einer Identitätserklärung (vgl. BGH, MDR 1967, 828; Urteil v. 18.05.2001 - V ZR 353/99 - zu IV. der Gründe) oder nach einer entsprechenden notariellen oder gerichtlichen (vgl. BGH, WM 1983, 657) Feststellung erfolgen kann.

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    (22) Ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung sämtlicher Grundstücke der H. GmbH zum Teilbetrieb Neue Energieprodukte stellt das nachvertragliche Verhalten der G. GmbH dar (zur Bedeutung nachvertraglichen Verhaltens für die Auslegung vgl. nur BGH, BB 2005, 2097, 2098 m.z.N.).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    Die Frage, inwieweit das wirklich Gewollte seinen Niederschlag in der Vertragsurkunde finden muss, um rechtliche Geltung zu erlangen, stellt sich erst in einem weiteren Schritt (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 86, 41, 47 f.; BGH, WM 1978, 194, 196; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 133 Rdnr. 19; Palandt/Bassenge a.a.O. § 925 Rdnr. 14; Wacke in MünchKomm, BGB, 4. Aufl., § 873 Rdnr. 38).
  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6699
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    Dem allen entspricht es, dass den Anforderungen an die Bezeichnung eines abzuspaltenden Grundstücks immer dann genügt sein soll, wenn es so bezeichnet wird, wie es für eine Auflassung (§ 925 BGB) ausreichen würde (BT-Drs. 12/6699 Seite 119; Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 126 Rdnr. 21; Semler/Stengel/Schröer, UmwG, § 126 Rdnr. 63: Bezeichnung müsse den Anforderungen des § 28 GBO genügen).
  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 168/79

    Rechtswirkungen der Kündigung eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    Dies reicht für die Bestimmtheit des Klageantrages aus (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, NJW 1974, 2317; 1982, 2553; Zöller/Gregor, ZPO, 26. Aufl., § 253 Rdnr. 13 c für einen Antrag auf Beseitigung einer Störung oder eines Mangels).
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 10/71

    Grundbuchrang bei Zwischenfinanzierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    Dementsprechend verlagert sich hier in der Praxis die Problematik der Bestimmtheit auf Fragen zur Formwahrung und die in diesem Zusammenhang entwickelte Andeutungstheorie sowie auf die im formellen Grundbuchbereich im Hinblick auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs und den Verkehrsschutz geltenden besonderen (strengen) Auslegungsregeln (BGHZ 60, 226, 230, 231).
  • LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05

    Veranlassung der Tochtergesellschaft zur Herbeiführung der Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06
    unter Abänderung des am 11. April 2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf - 35 O 41/05 - die Klage abzuweisen.
  • BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68

    Anspruch auf Erlösherausgabe aus der Versteigerung eines Hausgrundstücks -

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